Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. September 2026
Kurz gesagt: Robin erfasst deinen Fall kostenlos, bereitet ihn auf und vermittelt ihn an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Robin ist keine Kanzlei, kauft keine Ansprüche und finanziert keine Prozesse. Robin verdient nur, wenn Geld zurückfließt – eine erfolgsabhängige Servicepauschale, deren Höhe du vorher schriftlich bekommst. Alles Weitere steht hier ausführlich.
Inhalt: Teil A – für Betroffene · Teil B – für Partnerkanzleien · Anhang – Muster-Rücktrittsformular
Teil A – Bedingungen für Betroffene
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen, die die AIwasnet OÜ, Narva mnt 5, 10117 Tallinn, Estland, Registernummer 17121205 („Robin“, „wir“) über die Plattform robincashback.at gegenüber Personen erbringt, die einen Anspruch prüfen oder durchsetzen lassen wollen („du“). Sie gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Unternehmen; wo zwingendes Verbraucherrecht etwas anderes vorsieht, geht dieses vor.
1.2 Abweichende Bedingungen von dir gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Begriffe in diesen AGB:
- Fall: der Sachverhalt, den du bei Robin einreichst, samt den dazu übermittelten Unterlagen.
- Schnellcheck: der automatisierte, anonyme Abgleich deiner Angaben mit den Aufnahmekriterien von Robin, mit Ampelergebnis auf der Website. Er sagt nichts darüber, ob ein Anspruch besteht.
- Fall-Dossier: die von Robin erstellte strukturierte Zusammenfassung deines Falls mit sortierten Unterlagen, Summenaufstellung und einer Liste der vorhandenen und fehlenden Dokumente.
- Partnerkanzlei: eine unabhängige, in die Liste einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragene Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beziehungsweise deren Kanzlei, mit der Robin eine Kooperationsvereinbarung hat.
- Übergabe: der Zeitpunkt, zu dem du das Mandat mit der Partnerkanzlei abschließt, an die Robin deinen Fall vermittelt hat.
- Erfolg: siehe Punkt 8.2.
- Servicepauschale: das erfolgsabhängige Entgelt von Robin nach Punkt 8.
2. Leistungen von Robin
2.1 Robin bietet dir:
- die Schnellcheck – kostenlos, anonym und unverbindlich;
- die Fallaufnahme: Entgegennahme deiner Angaben und Unterlagen über das Formular oder per E-Mail;
- die Aufbereitung: Sichtung, Sortierung und Vervollständigung der Unterlagen, Vorbereitung von Auskunftsersuchen (etwa nach Art. 15 DSGVO an einen Anbieter oder eine Bank), die du selbst absendest;
- die Summenaufstellung: Ein- und Auszahlungen, Gebühren und Zeiträume aus deinen Unterlagen, rechnerisch zusammengefasst – ohne Aussage darüber, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht;
- die Rechtsschutz-Abfrage: ob eine Rechtsschutzversicherung besteht; die Polizze geht dann mit an die Partnerkanzlei, die die Deckung klärt – weil das für dich meist der günstigste Weg ist;
- das Fall-Dossier;
- die Vermittlung an eine Partnerkanzlei, wenn der Fall die Aufnahmekriterien von Robin erfüllt (Rechtsgebiet, Zeitraum, Größenordnung, Unterlagen), und
- die organisatorische Begleitung bis zur Übergabe (Rückfragen, Nachreichen von Unterlagen, Terminabstimmung).
2.2 Robin darf Leistungen ganz oder teilweise durch automatisierte Verfahren erbringen. Jede Weichenstellung, die für dich Folgen hat – insbesondere ob und an wen ein Fall vermittelt wird –, trifft eine Person anhand der Aufnahmekriterien.
2.3 Robin ist nicht verpflichtet, jeden Fall aufzunehmen oder zu vermitteln. Lehnen wir einen Fall ab, sagen wir dir das ohne unnötigen Aufschub und, soweit möglich, mit dem Grund.
3. Was Robin nicht ist
3.1 Keine Rechtsberatung, keine Vertretung. Robin ist keine Rechtsanwaltskanzlei, erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne der Rechtsanwaltsordnung, erteilt keinen Rechtsrat im Einzelfall, tritt gegenüber Dritten nicht in deinem Namen auf, führt keine Verhandlungen und keine Verfahren. Robin beurteilt insbesondere nicht, ob ein Anspruch besteht, wie hoch er ist, ob er verjährt ist oder wie die Beweislage aussieht. Die Ampel und das Fall-Dossier sind Erfassungs- und Organisationsleistungen: Sie geben wieder, was du angegeben hast und was in deinen Unterlagen steht, und ob das zu den Aufnahmekriterien von Robin passt. Die rechtliche Beurteilung, die Beratung und jede Verfahrenshandlung erfolgen ausschließlich durch die Partnerkanzlei aufgrund deines Mandats.
3.2 Kein Forderungskauf, keine Prozessfinanzierung, kein Inkasso. Robin kauft deinen Anspruch nicht, tritt ihn nicht ab und übernimmt keine Verfahrenskosten. Dein Anspruch bleibt deiner; du entscheidest über Klage, Vergleich und Rücknahme gemeinsam mit der Kanzlei. Robin hat darauf keinen Einfluss und keinen Anspruch auf Mitsprache.
3.3 Robin ist nicht Partei des Mandatsvertrags zwischen dir und der Partnerkanzlei und haftet nicht für deren Leistungen (Punkt 14.4).
4. Zustandekommen des Vertrags
4.1 Den Schnellcheck kannst du ohne Vertrag und ohne Angabe von Daten nutzen.
4.2 Mit der Einreichung eines Falls (Absenden des Formulars oder Zusendung per E-Mail) und unserer Eingangsbestätigung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über Fallaufnahme, Aufbereitung, Rechtsschutz-Check und Fall-Dossier zustande. Dafür schuldest du nichts.
4.3 Hält Robin den Fall für vermittelbar, erhältst du in Textform (E-Mail) ein Angebot mit: der vorgesehenen Partnerkanzlei oder deren Fachgebiet und Sitz, dem Prozentsatz der Servicepauschale, der Bemessungsgrundlage nach Punkt 8, dem Hinweis auf dein Rücktrittsrecht und diesen AGB. Erst mit deiner Annahme des Angebots in Textform (Antwort-E-Mail oder Bestätigung im Mandantenbereich) kommt der Vermittlungsvertrag zustande, aus dem im Erfolgsfall die Servicepauschale geschuldet ist. Ohne Annahme entsteht keine Zahlungspflicht.
4.4 Wir bestätigen dir den Vertragsabschluss per E-Mail und übermitteln dir dabei den Vertragsinhalt einschließlich dieser AGB auf einem dauerhaften Datenträger. Vertragssprache ist Deutsch. Den jeweils gültigen Text der AGB kannst du jederzeit unter robincashback.at/agb/ abrufen und speichern.
5. Kein Erfolgsversprechen, Fristen
5.1 Ampelergebnis, Summenaufstellung und Fall-Dossier beruhen auf deinen Angaben und auf den Aufnahmekriterien von Robin. Sie sind keine Aussage und keine Zusage, dass ein Anspruch besteht, durchsetzbar ist oder in einer bestimmten Höhe realisiert wird. Rechtsprechung kann sich ändern, Gegner können zahlungsunfähig werden, Beweise können fehlen.
5.2 Verjährungs- und andere Fristen laufen unabhängig von der Nutzung der Plattform weiter. Robin übernimmt keine Fristenüberwachung. Ist ein Fall eilig, sag es uns ausdrücklich; für fristwahrende Schritte ist ausschließlich die Partnerkanzlei zuständig, sobald du sie mandatiert hast.
6. Deine Mitwirkung
6.1 Du sicherst zu, dass deine Angaben richtig und vollständig sind, dass du Inhaberin oder Inhaber des Anspruchs bist und ihn nicht abgetreten, verpfändet oder verglichen hast, und dass übermittelte Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen.
6.2 Du teilst uns unaufgefordert mit, wenn
- du für denselben Sachverhalt bereits eine Kanzlei, ein Inkassounternehmen, einen Prozessfinanzierer, eine Sammelaktion oder eine Verbraucherorganisation beauftragt hast oder beauftragst;
- eine Rechtsschutzversicherung besteht;
- ein Vergleich, eine Refundierungsaktion oder eine Zahlung des Gegners bereits stattgefunden hat oder angeboten wird;
- über dein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder beantragt wurde;
- sich Kontaktdaten oder wesentliche Umstände ändern.
6.3 Du antwortest auf Rückfragen von Robin und der Partnerkanzlei innerhalb angemessener Frist – im Regelfall binnen 14 Tagen. Bleibt eine Rückfrage länger als 60 Tage unbeantwortet, darf Robin den Fall schließen (Punkt 16.3).
6.4 Unrichtige oder unvollständige Angaben führen regelmäßig zu einer falschen Einschätzung und können im Verfahren erheblichen Schaden anrichten. Robin darf einen Fall bei unrichtigen Angaben ablehnen oder die Vermittlung beenden.
7. Vermittlung an eine Partnerkanzlei
7.1 Robin wählt die Partnerkanzlei nach Rechtsgebiet, Gerichtsstand, Kapazität und Erfahrung aus. Du hast keinen Anspruch auf eine bestimmte Kanzlei. Du kannst eine vorgeschlagene Kanzlei ablehnen; Robin schlägt dann, soweit möglich, eine andere vor. Deine freie Anwaltswahl bleibt unberührt.
7.2 Die Partnerkanzlei prüft den Fall eigenständig und entscheidet frei, ob sie das Mandat übernimmt. Sie ist Robin gegenüber nicht zur Übernahme verpflichtet und Robin ihr gegenüber nicht zur Zuweisung einer bestimmten Anzahl von Fällen.
7.3 Das Mandat kommt ausschließlich zwischen dir und der Partnerkanzlei zustande, auf Grundlage einer eigenen Vereinbarung (Vollmacht, Honorarvereinbarung). Robin ist daran nicht beteiligt, erhält keine Weisungsbefugnis und keinen Einblick in die anwaltliche Beratung, soweit du das nicht ausdrücklich erlaubst.
7.4 Deine Daten und Unterlagen übermittelt Robin an die Partnerkanzlei erst, wenn du dem ausdrücklich zugestimmt hast (Datenschutzinformation, Punkt 3). Bis dahin erhält die Kanzlei den Fall, wenn überhaupt, ohne Identifikationsdaten.
7.5 Robin ist mit den Partnerkanzleien durch entgeltliche Kooperationsvereinbarungen verbunden (Teil B). Das ändert nichts an deiner Servicepauschale, beeinflusst die Zuteilung nicht und begründet keine Verpflichtung der Kanzlei gegenüber Robin, die deinen Interessen widersprechen könnte. Die Kanzlei bleibt in ihrer Berufsausübung unabhängig.
8. Servicepauschale
8.1 Nur im Erfolgsfall. Schnellcheck, Fallaufnahme, Aufbereitung, Rechtsschutz-Check, Fall-Dossier und Vermittlung sind für dich kostenlos. Ein Entgelt schuldest du Robin ausschließlich als erfolgsabhängige Servicepauschale und nur, wenn ein Erfolg nach Punkt 8.2 eintritt. Tritt kein Erfolg ein, schuldest du Robin nichts – auch nicht für Aufwand, Auslagen oder Zeit.
8.2 Erfolg liegt vor, wenn dir aufgrund des Falls, den Robin vermittelt hat, tatsächlich ein wirtschaftlicher Vorteil zufließt: eine Zahlung (Kapital und Zinsen) durch den Gegner oder Dritte für den Gegner, eine Gutschrift, eine Reduktion einer Schuld (etwa die Korrektur eines Kreditsaldos) oder ein sonstiger in Geld bewertbarer Vorteil aus Urteil, Vergleich, Anerkenntnis, außergerichtlicher Einigung oder Refundierungsaktion. Ein Erfolg liegt auch vor, wenn der Vorteil erst nach Beendigung des Vertrags mit Robin eintritt, sofern er auf dem vermittelten Fall beruht.
8.3 Bemessungsgrundlage ist der Nettoerlös: der Betrag, der dir nach Punkt 8.2 tatsächlich zufließt oder gutgeschrieben wird, nach Abzug der Honorare der Partnerkanzlei und der Gerichts- und Verfahrenskosten, die du selbst getragen hast, und ohne den Ersatz von Verfahrenskosten, der dir vom Gegner zugesprochen und an die Kanzlei weitergeleitet wird. Hat eine Rechtsschutzversicherung oder ein Prozessfinanzierer Kosten getragen, mindert das die Bemessungsgrundlage nicht, weil dir dann der Betrag ungekürzt zufließt.
8.4 Höhe. Die Servicepauschale ist ein Prozentsatz der Bemessungsgrundlage. Der Prozentsatz steht im Angebot nach Punkt 4.3 und gilt für den gesamten Fall, auch bei Teilerfolgen, Raten und Nachzahlungen. Er liegt bewusst deutlich unter den marktüblichen Erfolgsbeteiligungen von Prozessfinanzierern und Forderungskäufern, weil Robin kein Kostenrisiko übernimmt. Eine Änderung des Prozentsatzes ist nur mit deiner Zustimmung möglich.
8.5 Umsatzsteuer. Robin ist in Estland als Kleinunternehmerin registriert; derzeit wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte sich das ändern, wird sie zusätzlich ausgewiesen, wenn das gesetzlich vorgesehen ist; das Angebot nennt dann den Bruttobetrag.
8.6 Fälligkeit und Abrechnung. Du teilst Robin jeden Zufluss nach Punkt 8.2 unverzüglich mit, spätestens binnen 14 Tagen. Robin stellt dir daraufhin eine Rechnung; sie ist 14 Tage nach Erhalt fällig. Bei Zahlungen des Gegners in Raten ist die Servicepauschale anteilig je Rate fällig. Mit deiner Einwilligung kann die Abrechnung über die Partnerkanzlei erfolgen, die den Betrag aus dem eingegangenen Erlös direkt an Robin überweist; das setzt voraus, dass die Kanzlei sich dazu bereit erklärt.
8.7 Auskunft. Damit Robin die Servicepauschale nachvollziehbar abrechnen kann, erlaubst du der Partnerkanzlei, Robin den Ausgang des Falls und die Höhe des Zuflusses mitzuteilen. Diese Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen; dann bleibt es bei deiner Mitteilungspflicht nach Punkt 8.6.
8.8 Nach der Annahme. Hast du das Angebot angenommen, ist die Servicepauschale auch dann geschuldet, wenn du das Mandat mit der von Robin vermittelten Partnerkanzlei für denselben Anspruch nicht über Robin, sondern unmittelbar oder über Dritte abschließt. Ohne Annahme des Angebots schuldest du Robin nichts – auch dann nicht, wenn du dieselbe Kanzlei später selbst beauftragst. Nie geschuldet ist die Servicepauschale, wenn du eine andere Kanzlei beauftragst oder den Anspruch selbst durchsetzt.
9. Anwalts- und Verfahrenskosten
9.1 Honorar der Partnerkanzlei, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und ein allfälliger Kostenersatz an den Gegner richten sich ausschließlich nach deiner Vereinbarung mit der Kanzlei und nach dem Gesetz. Sie sind nicht Teil der Leistung von Robin und werden nicht über Robin abgerechnet.
9.2 Ob und in welcher Höhe für dich ein Kostenrisiko besteht, klärt die Partnerkanzlei mit dir, bevor eine Klage eingebracht wird – insbesondere die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Finanzierung durch einen Prozessfinanzierer. Robin übernimmt keine Kosten und gibt keine Kostengarantie.
10. Rücktrittsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
10.1 Bist du Verbraucherin oder Verbraucher, kannst du vom Vermittlungsvertrag (Punkt 4.3) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Für den Rücktritt genügt eine eindeutige Erklärung (etwa per E-Mail an hallo@robincashback.at oder per Post an AIwasnet OÜ, Narva mnt 5, 10117 Tallinn, Estland). Du kannst das Muster-Rücktrittsformular im Anhang verwenden, musst es aber nicht. Zur Wahrung der Frist genügt es, die Erklärung vor Fristablauf abzusenden.
10.2 Folgen. Trittst du zurück, schuldest du Robin nichts. Robin verzichtet darauf, für bis zum Rücktritt erbrachte Leistungen ein anteiliges Entgelt zu verlangen.
10.3 Vorzeitiger Beginn. Soll Robin schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist tätig werden und deinen Fall an die Partnerkanzlei übergeben, verlangst du das im Angebot ausdrücklich. Du nimmst dabei zur Kenntnis, dass dein Rücktrittsrecht erlischt, sobald Robin den Vermittlungsvertrag vollständig erfüllt hat – das ist mit der Übergabe (Punkt 1.3) der Fall (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Ein danach eintretender Erfolg löst die Servicepauschale aus.
10.4 Für den unentgeltlichen Nutzungsvertrag (Punkt 4.2) brauchst du kein Rücktrittsrecht: Du kannst ihn jederzeit beenden (Punkt 16.1).
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Wie Robin deine Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzinformation. Sie ist Teil dieser AGB, soweit sie Pflichten von Robin beschreibt.
11.2 Robin behandelt deinen Fall vertraulich. Eine Weitergabe an Partnerkanzleien erfolgt nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung, an sonstige Dritte nur, wenn du es verlangst oder Robin gesetzlich dazu verpflichtet ist.
11.3 Robin holt keine Vollmacht ein und tritt nicht in deinem Namen auf. Für Auskunftsersuchen an Anbieter, Banken oder Airlines stellt Robin Mustervorlagen bereit und übernimmt deine Angaben hinein; absenden tust du sie selbst.
12. Zugang zum Mandantenbereich
12.1 Der Mandantenbereich befindet sich im Aufbau. Trägst du dich dafür ein, erhältst du einen persönlichen Zugangslink per E-Mail. Du hältst diesen Link geheim und meldest uns, wenn du einen Missbrauch vermutest.
12.2 Robin darf den Zugang sperren, wenn ein Missbrauch oder ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt oder der Verdacht dafür begründet ist.
13. Nutzung der Plattform
13.1 Du nutzt die Plattform nur für eigene Fälle oder für Fälle von Personen, die dich dazu bevollmächtigt haben. Automatisiertes Auslesen, Massenanfragen, das Einschleusen von Schadcode und das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen sind untersagt.
13.2 Inhalte der Plattform (Texte, Illustrationen der Figur „Robin“, Rechner, Gestaltung) sind urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie für die Nutzung der Leistungen verwenden; jede weitergehende Nutzung bedarf unserer Zustimmung.
14. Haftung
14.1 Robin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Robin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst – und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.3 Robin haftet nicht dafür, dass ein Anspruch besteht, durchsetzbar ist oder rechtzeitig geltend gemacht wird (Punkt 5). Diese Aufgaben liegen bei dir und, nach dem Mandat, bei der Partnerkanzlei.
14.4 Für Handlungen und Unterlassungen der Partnerkanzlei haftet Robin nicht; dafür gelten das anwaltliche Berufs- und Haftungsrecht und die Haftpflichtversicherung der Kanzlei.
14.5 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
15. Verfügbarkeit
Robin bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, schuldet ihn aber nicht. Wartung, Störungen und Weiterentwicklungen können zu Unterbrechungen führen. Für fristgebundene Schritte darfst du dich nie allein auf die Verfügbarkeit der Plattform verlassen (Punkt 5.2).
16. Laufzeit und Beendigung
16.1 Den unentgeltlichen Nutzungsvertrag kannst du jederzeit formlos beenden; Robin schließt den Fall dann und löscht deine Daten nach der Datenschutzinformation.
16.2 Den Vermittlungsvertrag kannst du bis zur Übergabe jederzeit formlos kündigen. Nach der Übergabe endet die Leistung von Robin; der Anspruch auf die Servicepauschale für einen späteren Erfolg aus dem übergebenen Fall bleibt bestehen (Punkt 8.2). Ein bereits erteiltes Mandat beendest du direkt gegenüber der Kanzlei.
16.3 Robin kann den Vertrag aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei unrichtigen Angaben, fehlender Mitwirkung über 60 Tage hinaus, Missbrauch der Plattform oder wenn sich herausstellt, dass für denselben Anspruch bereits jemand anderer beauftragt ist. Robin kann den Vertrag außerdem beenden, wenn keine Partnerkanzlei den Fall übernimmt; in diesem Fall schuldest du nichts.
17. Beschwerden und Streitbeilegung
17.1 Beschwerden richtest du an hallo@robincashback.at. Wir antworten in der Regel binnen 14 Tagen.
17.2 Robin ist bereit, an einem Schlichtungsverfahren vor der Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) teilzunehmen, wenn zuvor eine direkte Klärung versucht wurde. Die Teilnahme ist freiwillig und für dich kostenlos. Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der EU ist eingestellt.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Es gilt estnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucherin oder Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates davon unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO). In Österreich sind das insbesondere das Konsumentenschutzgesetz und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.
18.2 Verbraucherinnen und Verbraucher können Robin am Gericht ihres Wohnsitzes klagen und dürfen ihrerseits nur dort geklagt werden (Art. 17 bis 19 Brüssel-Ia-VO). Für Unternehmen ist das sachlich zuständige Gericht in Tallinn ausschließlich zuständig.
19. Änderungen dieser AGB
Robin kann diese AGB für die Zukunft ändern. Für einen bereits eingereichten Fall gilt die Fassung, die bei Einreichung galt; für einen abgeschlossenen Vermittlungsvertrag die Fassung, die im Angebot enthalten war. Eine Änderung für laufende Verträge bedarf deiner ausdrücklichen Zustimmung; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das Gesetz.
20.2 Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag können in Textform (E-Mail) abgegeben werden, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
Teil B – Bedingungen für Partnerkanzleien
Dieser Teil richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kanzleien, die mit Robin zusammenarbeiten („Partnerkanzlei“, „Sie“). Er ergänzt die individuelle Kooperationsvereinbarung; bei Widerspruch geht diese vor.
1. Gegenstand
1.1 Robin stellt Ihnen erfasste und aufbereitete Fälle (Fall-Dossiers) zur Prüfung einer Mandatsübernahme zur Verfügung und betreibt dafür einen Kanzleibereich. Robin erbringt keine Rechtsdienstleistungen und tritt nicht als Ihre Erfüllungsgehilfin auf.
1.2 Ein Fall-Dossier ist ein unverbindliches Angebot zur Prüfung. Sie entscheiden frei und ohne Begründungspflicht, ob Sie das Mandat übernehmen. Es besteht keine Abnahmepflicht und kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Fällen.
2. Berufsrecht und Unabhängigkeit
2.1 Ihre Pflichten nach Rechtsanwaltsordnung, RL-BA 2015 und Standesrecht bleiben unberührt und gehen diesen Bedingungen vor. Sie üben Ihr Mandat unabhängig und ausschließlich im Interesse der Mandantin oder des Mandanten aus. Robin erteilt keine Weisungen zur Mandatsführung und verlangt keine Auskünfte, die der Verschwiegenheit unterliegen.
2.2 Das Mandat kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der betroffenen Person zustande. Honorar, Vollmacht und Kostenrisiko vereinbaren Sie unmittelbar mit ihr; Robin wird darüber nicht informiert, außer die betroffene Person erlaubt es.
2.3 Sie werben Personen, die Ihnen über Robin zugeführt wurden, nicht dazu ab, den Vertrag mit Robin zu umgehen, und vermitteln diese Fälle nicht ohne Zustimmung von Robin an Dritte weiter. Die freie Anwaltswahl der betroffenen Person bleibt selbstverständlich unberührt.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütung von Robin durch die Partnerkanzlei richtet sich ausschließlich nach der Kooperationsvereinbarung. Sie wird so gestaltet, dass sie mit den berufsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist, keine Beteiligung am anwaltlichen Erfolgshonorar darstellt und die Zuteilung von Fällen nicht beeinflusst.
3.2 Es gibt keine Einrichtungsgebühr, keine laufende Lizenz und keine Mindestabnahme.
4. Datenschutz und Vertraulichkeit
4.1 Robin übermittelt personenbezogene Daten der betroffenen Person erst nach deren ausdrücklicher Einwilligung. Ab Übermittlung sind Sie eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO; eine Auftragsverarbeitung liegt nicht vor.
4.2 Fall-Dossiers, die Sie nicht übernehmen, löschen Sie binnen 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sie behandeln alle über Robin erhaltenen Informationen vertraulich.
5. Mitteilungen
5.1 Sie teilen Robin binnen 14 Tagen mit, ob Sie ein Mandat übernehmen. Mit Einwilligung der betroffenen Person teilen Sie Robin außerdem den Abschluss des Falls und die Höhe des Zuflusses mit, damit Robin die Servicepauschale nach Teil A Punkt 8 abrechnen kann, und überweisen auf Wunsch der betroffenen Person die Servicepauschale aus dem Erlös direkt an Robin.
5.2 Sie informieren Robin unverzüglich, wenn Sie einen Interessenkonflikt erkennen oder das Mandat beenden.
6. Haftung
Robin haftet gegenüber Partnerkanzleien nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Robin steht nicht für die Richtigkeit der Angaben der betroffenen Person ein und nimmt keine rechtliche Beurteilung vor; die eigenständige anwaltliche Prüfung des Falls ist Ihre Sache.
7. Laufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Laufende Mandate bleiben unberührt; Teil A Punkt 8 gilt für bereits vermittelte Fälle weiter.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt estnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Tallinn. Vertragssprache ist Deutsch.
Anhang – Muster-Rücktrittsformular
(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, kannst du dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.)
An: AIwasnet OÜ, Narva mnt 5, 10117 Tallinn, Estland, E-Mail: hallo@robincashback.at
Hiermit erkläre(n) ich/wir (*) den Rücktritt von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Vermittlung meines Falls (Fallnummer/Angebot vom: ______________) an eine Partnerkanzlei durch Robin Cashback.
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
Datum: ______________
(*) Unzutreffendes streichen.
Diese AGB wurden am 10. September 2026 erstellt und am 11. September 2026 überarbeitet (Abgrenzung zur Rechtsberatung, Punkt 8.8). Sie werden anwaltlich geprüft; bis dahin gelten sie in dieser Fassung. Frühere Fassung: Nutzungsbedingungen vom 9. September 2026.