NeuEuGH-Urteil vom 16. April 2026 stärkt Verbraucherrechte
EuGH C-440/23 vom 16. April 2026

Online-Casino-Verluste zurückfordern

Wer in Österreich bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession gespielt und verloren hat, kann die Einsätze in vielen Fällen zurückverlangen. Rückwirkend – und mit Fristen, die deutlich länger laufen, als die meisten annehmen.

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Rechtslage

Warum das Geld überhaupt zurückzuholen ist

Online-Glücksspiel ist in Österreich nur mit inländischer Konzession erlaubt. Fehlt sie, ist der Spielvertrag nichtig – und was auf einen nichtigen Vertrag gezahlt wurde, kann bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden.

Nichtiger Vertrag

Der OGH beurteilt Glücksspielverträge mit Anbietern ohne österreichische Konzession in ständiger Rechtsprechung als nichtig (etwa 4 Ob 151/22x). Der Einwand, man habe ja gewusst, dass keine Lizenz vorliegt, ändert daran nichts.

Monopol hält

Der OGH hat wiederholt bestätigt, dass das österreichische Glücksspielmonopol unionsrechtskonform ist (etwa 6 Ob 31/24p). Damit fällt das Standardargument der Anbieter weg, das Monopol sei europarechtswidrig.

Rückenwind aus Luxemburg

Der EuGH hat am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 klargestellt: Das Unionsrecht steht weder dem nationalen Verbot noch der zivilrechtlichen Rückforderung entgegen – auch nicht, wenn der Anbieter eine Malta-Lizenz hat.

Neu seit Jänner 2026

Der Anbieter sitzt in Malta? Geklagt wird trotzdem nach österreichischem Recht.

Am 15. Jänner 2026 hat der EuGH in der Rechtssache C-77/24 auf Vorlage eines österreichischen Gerichts entschieden: Verlangt eine Spielerin oder ein Spieler Schadenersatz vom Geschäftsführer eines ausländischen Online-Casinos ohne österreichische Konzession, gilt der Schaden in dem Staat als eingetreten, in dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Anwendbar ist damit das Recht dieses Staates – für Betroffene aus Österreich also österreichisches Recht.

Ausgangsfall war ein Spieler, der von einem maltesischen Anbieter über eine deutschsprachige Website bedient wurde und sich nicht nur an die Gesellschaft, sondern persönlich an deren Geschäftsführer hielt. Der EuGH lässt nur eine Ausnahme zu: wenn der Fall offensichtlich eine engere Verbindung zu einem anderen Staat aufweist.

Was das praktisch bedeutet – Einschätzung: Ein zweiter Anspruchsgegner. Ist die Gesellschaft nicht mehr greifbar oder verzögert sie, kann die Kanzlei zusätzlich gegen die handelnden Personen vorgehen. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von deren Vermögen und vom Sitz ab.

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Fünf Fragen, zwei Minuten, ohne Anmeldung. Am Ende steht eine Ampel – sie sagt, ob dein Fall die Aufnahmekriterien erfüllt, nicht, ob du Recht bekommst. Ehrlich auch, wenn sie rot ist.

Ehrlichkeit bei Grenzfällen

Wo Robin nicht weiterleitet

Es kursieren viele Versprechen zu diesem Thema. Diese Fälle nimmt Robin nicht auf – und sagt dir warum:

  • win2day ist konzessioniert. Wer dort gespielt hat, hat bei einem erlaubten Anbieter gespielt – die Rückforderungslogik greift nicht.
  • Sportwetten sind etwas anderes. Sie fallen nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter Landesrecht. Reine Wettverluste sind auf diesem Weg in der Regel nicht zurückzuholen.
  • Es geht um den Nettoverlust. Gewinne, die dir ausbezahlt wurden, werden gegengerechnet. Der OGH hat umgekehrt auch entschieden, dass ein Anbieter ausbezahlte Gewinne zurückfordern kann.
  • Der Anbieter ist verschwunden und niemand greifbar. Ein Titel gegen eine Briefkastengesellschaft ist wenig wert. Ob jemand greifbar ist, klärt die Kanzlei vor jedem weiteren Schritt.
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Höhe

Was zurückzuholen ist

So wird gerechnet

Maßgeblich ist der Nettoverlust: alle Einzahlungen im betrachteten Zeitraum minus alle Auszahlungen. Nicht der Kontostand am Ende, nicht die Summe der Einsätze im Spiel.

Dazu kommen in der Regel Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.

Größenordnung

Typische Größenordnung in geeigneten Fällen: 5.000 bis 50.000 Euro – ein Erfahrungswert aus veröffentlichten Verfahren, keine Statistik von Robin. Nach oben ist die Spanne offen; unter etwa 1.000 Euro nimmt Robin Fälle nicht auf.

Unterlagen

Was wir brauchen – und was wir selbst besorgen

  • Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen mit den Zahlungen an den Anbieter
  • Den Namen des Anbieters und, wenn vorhanden, deine Spielerkonto-Nummer
  • E-Mails des Anbieters – Registrierung, Bonusangebote, Auszahlungsbestätigungen
  • Screenshots der Transaktionshistorie, falls du noch Zugang zum Konto hast
Auch mit fast nichts geht es weiter. Jeder Anbieter muss dir nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten geben – dazu zählt die vollständige Zahlungs- und Spielhistorie. Dieses Auskunftsersuchen bereiten wir für dich vor. Und deine Bank muss dir Kontoauszüge der letzten sieben Jahre bereitstellen.

Fristen

Warum du hier mehr Zeit hast als gedacht

Weil der Anspruch bereicherungsrechtlich ist – du hast auf einen nichtigen Vertrag gezahlt –, gilt nicht die kurze Frist von drei Jahren, sondern die lange Verjährung von 30 Jahren. Verluste aus den Nullerjahren können damit noch relevant sein.

Das heißt nicht, dass Warten klug wäre: Anbieter verschwinden vom Markt, Zahlungsdaten sind irgendwann nicht mehr rekonstruierbar, und die Beweislage wird mit jedem Jahr dünner.

Anbieter insolvent oder weg vom Markt? Dann wird es schwierig, aber nicht automatisch aussichtslos: Je nach Konstellation kommen Zahlungsdienstleister, Konzernmütter oder – seit EuGH C-77/24 – die handelnden Geschäftsführer in Betracht. Das prüft die Kanzlei im Einzelfall.

Häufige Fragen

Online-Casino-Rückforderung

Muss ich zugeben, dass ich gespielt habe?

Gegenüber Robin und der Kanzlei ja – anders lässt sich der Fall nicht führen. Nach außen nicht: Das Verfahren läuft zwischen dir und dem Anbieter, Arbeitgeber oder Familie erfahren davon nichts. Den Schnellcheck kannst du völlig anonym machen.

Ich habe mit Bonusgeld gespielt. Zählt das?

Zurückzufordern ist, was du tatsächlich eingezahlt hast. Bonusguthaben, das dir der Anbieter gutgeschrieben hat, ist kein Geld aus deiner Tasche und bleibt außen vor.

Was ist, wenn ich zwischendurch Gewinne hatte?

Die werden gegengerechnet. Maßgeblich ist der Nettoverlust über den gesamten Zeitraum. Wer unter dem Strich im Plus ist, hat keinen Anspruch.

Spielt es eine Rolle, ob ich spielsüchtig war?

Für die Rückforderung wegen fehlender Konzession nicht – die hängt allein am Anbieter. Bei Sportwetten oder konzessionierten Anbietern kann eine verletzte Schutzpflicht (etwa eine ignorierte Selbstsperre) aber der entscheidende Ansatzpunkt sein. Sag es uns, wenn es eine Rolle gespielt hat.

Wenn dich das Thema belastet: Die Spielsuchthilfe berät in Österreich kostenlos und anonym.

Muss ich vor Gericht aussagen?

Möglich, aber nicht der Regelfall – viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Wenn eine Verhandlung ansteht, bereitet dich die Kanzlei darauf vor.

Der Anbieter sitzt in Malta oder Curaçao. Kann ich trotzdem in Österreich klagen?

Ja. Für die Rückforderung gegen die Gesellschaft ist der Verbrauchergerichtsstand in Österreich seit Jahren gefestigte Praxis. Und seit EuGH C-77/24 vom Jänner 2026 gilt auch für Schadenersatz gegen die Geschäftsführer österreichisches Recht, weil der Schaden dort eintritt, wo du lebst. Vollstreckt werden muss am Ende zwar dort, wo Vermögen ist – innerhalb der EU ist das aber ein eingespielter Weg.

Ich habe bei mehreren Anbietern gespielt.

Dann ist jeder Anbieter ein eigener Fall mit eigener Rechnung. Schick uns alles, wir sortieren – oft lohnt nur ein Teil der Anbieter den Aufwand.

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